Herzlich Willkommen

in der AWO Wohngruppe Ansbach!

In unserer Wohngemeinschaft im Herzen der Altstadt von Ansbach bieten wir Wohnraum und individuelle Assistenz zum Wohnen für bis zu neun Menschen mit psychischen Erkrankungen und anerkanntem Unterstützungsbedarf.

 

Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

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Öffnungszeiten
Mathias Gredel0981 66878

  • Individuelle Hilfe für ein selbstbestimmtes Leben

In unserer Wohngemeinschaft stellen wir Menschen mit psychischen Erkrankungen und anerkanntem Unterstützungsbedarf vorübergehend Wohnraum zur Verfügung und bieten individuelle Hilfe für ein möglichst selbstbestimmtes Leben. Die Dauer der Begleitung ist nicht beschränkt. Sie richtet sich nach dem individuellen Bedarf der Klient*innen und dem Bewilligungszeitraum durch den zuständigen Kostenträger. 

Die Leistungen der AWO Wohngemeinschaft Ansbach werden nach individueller Terminabsprache, jedoch grundsätzlich montags bis freitags zwischen 10:00 Uhr und 18:00 Uhr durch unser Team – aktuell bestehend aus einem Sozialpädagogen und einer Sozialpädagogin - angeboten. Außerhalb dieser Zeiten steht keine Rufbereitschaft zur Verfügung. Bei psychischen Krisensituationen und körperlichen Notfällen verweisen wir an die allgemeinen Notfalldienste, unter anderem an den Krisendienst Mittelfranken, der bei Bedarf Krisenintervention anbietet.

Auf Grundlage des individuellen Teilhabebedarfs bieten wir unter anderem folgende personenzentrierte Assistenzleistungen an:

  • Einzelberatung, gemeinsame Reflexionen und Motivationsgespräche zu verschiedenen Themen wie z.B. Beziehungen, Körperpflege, Haushaltsführung, Finanzen, Arbeit und Ausbildung, Tagesgestaltung, Freizeit, Gesundheit und psychische Verfassung, Biographiearbeit;
  • Erinnerung, Anleitung, Begleitung und Training bei verschiedenen Tätigkeiten und Themen wie z.B. lebenspraktische Tätigkeiten, Finanzverwaltung, Behördenangelegenheiten, Postverwaltung, Haustierversorgung, Arbeits- und Ausbildungssuche, Freizeitgestaltung, Gesundheitsfürsorge, Erarbeiten von Strategien zur Krisenintervention und –prävention;
  • Moderation von WG-Versammlungen;
  • Gruppenangebote;
  • Gespräche mit Angehörigen und gesetzlichen Betreuer*innen;
  • Kooperation und Austausch mit Arbeits- oder Beschäftigungsstätten;
  • bei Bedarf Vermittlung an externe (Pflege-)Dienste, Unterstützung bei Beantragung externer Dienstleistungen und Koordinationsleistungen.

  • Wer kann bei uns aufgenommen werden?

Unser Angebot richtet sich an erwachsene Personen jeden Alters mit einer psychischen Erkrankung, die einen anerkannten Unterstützungsbedarf in einem oder mehreren Lebensbereichen aufweisen.
Mögliche Diagnosen können Schizophrenie (F20), schizotype Störung (F21), bipolare affektive Störung (F31), rezidivierende depressive Störung (F33), Angststörungen (F41), Zwangshandlungen (F42), Reaktion auf schwere Belastungs- und Anpassungsstörungen (F43).
Ebenfalls können Menschen mit einer Doppeldiagnose, als einer Kombination aus einer psychischen Erkrankung und einer Abhängigkeitserkrankung aufgenommen werden.

  • Hilfe zur Selbsthilfe

Die Assistenz zum Wohnen ist ein inzwischen unverzichtbarer Bestandteil der gemeindenahen Versorgung von Menschen mit psychischer Beeinträchtigung. Ziel unseres Angebots ist es, auf Grundlage des Hilfebedarfs in den relevanten Lebensbereichen individuelle professionelle Unterstützung im eigenen Lebensbereich zu erbringen.

Da eigener Wohnraum nicht immer vorhanden oder leicht zugänglich ist, wird dieser vorübergehend durch die Einrichtung in Form einer Wohngemeinschaft mit 9 Plätzen zur Verfügung gestellt.

Wir erbringen Hilfe zur Selbsthilfe, wodurch langfristig ein Leben unabhängig von Betreuungsangeboten angestrebt wird. Dazu gehört auch die Unterstützung im Umgang mit der eigenen Erkrankung.
 

  • Unsere Räumlichkeiten

Die AWO Wohngruppe Ansbach liegt zentral in der Ansbacher Innenstadt in der Neustadt 34 im 2. und 3. Obergeschoss.

  • Auf dem 2. Stockwerk befinden sich fünf Einzelzimmer, die mit Stühlen, Tisch, Kleiderschrank, Bett mit Matratze, Nachtkommode und Regal ausgestattet sind.
  • Auf dem 3. Stockwerk sind es vier gleichermaßen ausgestattete Einzelzimmer.
  • Auf beiden Stockwerken gibt es gemeinschaftlich zu nutzenden Raum mit Wohnzimmer, Küche, Dusche und WC.
  • Im 3. OG befindet sich außerdem ein Büro, das vom Betreuungspersonal genutzt wird.
  • Im 4. Obergeschoss liegt ein Hauswirtschaftsraum, der ebenfalls gemeinschaftlich genutzt werden kann.

  • Interessiert?

Sie sind erwachsen, sind psychisch krank und haben einen anerkannten Unterstützungsbedarf in einem oder mehreren Lebensbereichen?

Wenn Sie gleichzeitig die für unser Angebot notwendige Selbstständigkeit in der Lebensführung mitbringen und bereit sind, sich an vorab definierte Vereinbarungen und Regeln des Zusammenlebens zu halten, melden Sie sich bitte für ein unverbindliches Erstgespräch!

Wir stellen Ihnen gerne unser Angebot näher vor und laden Sie bei weiterem Interesse zu einem persönlichen Kennenlerngespräch ein. Gerne bieten wir im Anschluss ein Probewohnen über mehrere Tage an.

So erreichen Sie uns:

Mathias Gredel
Tel: 0981 66878
Mail: wohngruppe.ansbach(at)awo-omf.de

Erklärung zur Barrierefreiheit

Der AWO Bezirksverband Ober- und Mittelfranken e. V. verpflichtet sich, seine Website www.awo-wohngruppe-ansbach.de im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit zugänglich zu machen, insbesondere gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

Unter anderem die nachstehend aufgeführten Inhalte sind noch nicht gänzlich barrierefrei:

  • Nicht alle PDF-Dokumente sind barrierefrei.
  • Nicht alle Bilder und Grafiken haben alternative Texte.
  • Nicht alle Videos mit Ton verfügen über die notwendigen Untertitel und haben eine Audiodeskription.

Wenn Sie ein bestimmtes Dokument benötigen, dann schreiben Sie uns bitte gerne an.

Stand der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 28.06.2025 erstellt.

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Kontakt

AWO Bezirksverband Ober- und Mittelfranken e. V.
Karl-Bröger-Straße 9, 90459 Nürnberg
Redaktion(at)awo-omf.de

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenfrei. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de. Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info(at)schlichtungsstelle-bgg.de.

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Unser Träger, der AWO Bezirksverband Ober- und Mittelfranken e. V., bietet Ihnen Unterstützung in allen anderen Lebenssituationen. Hier finden Sie einen Überblick über all unsere Einrichtungen.

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AWO Leitsatz Nummer 7

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